NKO Weihnachtsaktion 2024

Die kalte Jahreszeit bedeutet auch immer, dass Weihnachten näher rückt. Auch in diesem Jahr wollen wir als Nordkurve Koblenz eine Weihnachtsaktion durchführen. Diesmal bei den kommenden zwei Heimspielen:

Sonntag, 24.11.24 – 14:00 Uhr gegen Lautern II

Samstag, 07.12.24 – 14:00 Uhr gegen Herxheim

Als Empfänger unserer diesjähirgen Spenden haben wir die „Elterninitiative krebskranker Kinder Koblenz e.V.“ ausgewählt.

Schon seit 1989, und damit seit über 35 Jahren, unterstützt der gemeinnützige Verein krebskranke Kinder und ihre Eltern im Großraum Koblenz und darüber hinaus. Zum Beispiel werden kliniknah Apartments als Elternwohnung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für Kinder, die aufgrund ihrer Chemotherapie nicht am Unterricht teilnehmen können, stellt die Initiative einen modernen Telepräsenzroboter, Avatar genannt, zur Verfügung. Aber auch das klassische Gesprächsangebot, Hilfestellungen jeglicher Art zum Thema und sozialpädagogische Beratung gehören zum Portfolio.

Weitere Infos, Hintergründe und Berichte von Aktionen findet ihr auf deren Homepage oder auch auf social Media. Zusätzlich wird an beiden Spieltagen direkt neben dem Schängelstand ein kleiner Infopoint der Initative zu finden sein.

Alle Geld- und Becherspenden, die an diesen beiden Heimspielen gesammelt werden gehen zugunsten der Initative. Solltet ihr nicht die Möglichkeit haben vor Ort zu sein, findet ihr auf der oben verlinkten Homepage alle Spendenmöglichkeiten. Gebt hier im Betreff gerne „Nordkurve hilft“ an.

Special:

Um die Geldspenden etwas anzukurbeln haben wir noch eine kleine Besonderheit ausgearbeitet:  Der Nordkurvenkalender für 2025. Frisch aus dem Drucker erwarten euch hier Bilder aus den vergangenen 1,5 Jahren. Die Kurve erwacht Stück für Stück wieder zum Leben und war nicht ganz untätig, wie die Bilder beweisen. Die Auflage ist limitiert und geht gegen eine Mindestspende von 10€ in euren Besitz über. Sämtlicher Gewinn geht in den Spendentopf! Verbindet eure Geldspende also gerne mit dem Kauf eines Kalenders. Nur solange der Vorrat reicht!

50+1 Regel umsetzen – Jetzt!

Am heutigen Dienstag hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, den Rausschmiss von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 bestätigt. Der Vorstand des Muttervereins hatte Martin Kind im Sommer 2022 mit sofortiger Wirkung abberufen, dagegen wehrte sich dieser vor Gericht und bekam bei den regionalen Gerichten mehrfach Recht. Erst vor dem BGH hat sich der Mutterverein ganz im Sinne der 50+1-Regel, deren Beachtung und Verteidigung durch den Vorstand auf eindeutigen Mitgliederwunsch auch in der 96-Vereinssatzung verankert wurde, unternehmens- und verbandsrechtlich durchsetzen können. Zwar bleibt Martin Kind der hannoverschen Fußballwelt weiterhin als Geschäftsführer der Investorengesellschaft und der Stadiongesellschaft erhalten. Allerdings unterliegt er in dieser Rolle nach §2 Absatz 1i der DFL-Lizenzordnung ebenfalls der Geschäftsführung der Profigesellschaft, die dort die maßgebliche Kontrolle haben muss.

Das Ende der zweijährigen Gerichtsmarathons hat gezeigt, dass es manchmal mühsam sein kann, 50+1 umzusetzen, aber es funktioniert. DFB und DFL haben mit der 50+1-Regel ein wirksames Mittel geschaffen, um die Hoheit der Muttervereine gegenüber den Profigesellschaften, sofern die Profis denn ausgegliedert sind, sicherzustellen. Alle Beteiligten sind daher dazu aufgerufen, die 50+1-Regel weiter mit echtem Leben zu füllen.

Die Stimmrechtehoheit der Muttervereine ist ein Aushängeschild des deutschen Fußballs, um das uns Fans und Funktionäre im Ausland regelmäßig beneiden. Der deutsche Profifußball ist im Ausland Vorbild, nicht trotz, sondern gerade wegen der 50+1-Regel. Die direkte Einflussmöglichkeit der Muttervereine und ihrer Mitglieder erzeugt in den deutschen Fanszenen eine einzigartige Bindung, die sich ihrer Kreativität und Stimmung Woche für Woche in vollen Stadien beobachten lässt. Dieses Kulturgut gilt es zu erhalten und weiter zu festigen.

Der Bundesgerichtshof hat verdeutlicht, dass 50+1 nicht nur lebt, sondern bei konsequenter Um- und Durchsetzung auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene standhält. Wir fordern DFB und DFL auf, die systematische und konsistente Anwendung der 50+1-Regel jederzeit zu gewährleisten. Die Umsetzung der 50+1-Regel muss zudem lückenlos nach außen hin deutlich erkennbar sein.

Fanszenen Deutschland, 16.07.2024